Unter dem Namen EIT.solothurn besteht am Sitz des Sekretariates ein Verein von unbeschränkter Dauer gemäss Art. 60 ff. ZGB.
Der Verband bezweckt die Wahrung der Interessen ihrer Mitgliederfirmen, insbesondere:
- durch Pflege guter Beziehungen zwischen den Berufskollegen, sowie durch Unterstützung der bestehenden 2 Ortsgruppen
- durch Wahrung der Interessen der Mitgliederfirmen gegenüber arbeitsvergebenden Behörden, Korporationen und Privaten
- zur Sicherung eines den Verhältnissen angemessenen Verdienstes
- durch Förderung des Berufsnachwuchses und Weiterbildung der Berufsfachleute
- durch Wahrung der Interessen der Mitgliederfirmen gegenüber den Arbeitnehmerverbänden
- durch Vornahme weiterer im allgemeinen Interesse des Verbandes und seiner Mitglieder liegenden Massnahmen
Download
> Statuten
> Organigramm