EIT.solothurn
Menü

PK Elektroinstallationsgewerbe Solothurn

Der von den Sozialpartnern gegründete Verein Paritätische Kommission im Elektroinstallationsgewerbe des Kantons Solothurn (PKE) ist unter anderem zuständig:

  • den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu vollziehen und durchzusetzen;
  • die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit umzusetzen;
  • durch die systematische Kontrolltätigkeit präventiv und aufklärend zu wirken, Verstösse aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren;
  • für die Förderung der beruflichen Weiterbildung;
  • für das Inkasso der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge.

Der Verein bezweckt im Interesse einer starken und auf Augenhöhe gelebten Sozialpartnerschaft eine ständige und kontinuierliche Kontrolltätigkeit auf dem Gebiet des Kantons Solothurn, damit unter den Betrieben ein fairer Wettbewerb mit gleich langen Spiessen garantiert und im Interesse der Branche weitergefördert wird.

Die PKE unterstützt die berufliche Weiterbildung für die dem GAV bzw. der AVE unterstellten Arbeitnehmenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Der Betrieb legt zusammen mit den Arbeitnehmenden die zu absolvierende Weiterbildung fest.
  • Der Betrieb übernimmt die Anmeldung sowie die Ausbildungskosten und stellt den Arbeitnehmenden Arbeitszeit zur Verfügung. Eine entsprechende, gegenseitig unterschriebene Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitnehmenden wird dem Gesuch an die PKE beigelegt.
  • Die Berufs- und Vollzugskosten an die PKE ordnungsgemäss abgerechnet sind.
  • Für Weiterbildungskurse, welche vom EIT.solothurn angeboten werden, wird keine Unterstützung bezahlt.
  • Produkteschulungen werde nur unterstützt, wenn sie für die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung unverzichtbar ist und/oder vom Produktehersteller zwingend verlangt wird.

Die Unterstützung für die, vom Betrieb getragene Weiterbildung beträgt Fr. 60.00 pro ganzen Kurstag und Fr. 30.00 pro halben Kurstag bzw. Abendkurs, sofern der Betrieb die Kurskosten trägt und die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gilt.

Die Erstattung kann bei der PKE Paritätische Berufskommission Elektrogewerbe geltend gemacht werden: